Erfassung schusswaffenrelevanter Informationen bei häuslicher Gewalt

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SCHWEIZ: MOTION AUF BUNDESEBENE

Motion 25.4549 von Marionna Schlatter «Vollständige und standardisierte Erfassung schusswaffenrelevanter Informationen bei häuslicher Gewalt und Tötungsdelikten im häuslichen Bereich», eingereicht am 17. Dezember 2025 beim Nationalrat

Diese Motion bezweckt eine gesamtschweizerische, vollständige und einheitliche Erfassung der Informationen in Bezug auf Schusswaffen bei häuslicher Gewalt, inklusive Tötungsdelikte im häuslichen Bereich.

I. Gegenstand der Motion

Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, «die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Grundlagen zu schaffen, damit Polizei- und Strafverfolgungsbehörden in der gesamten Schweiz schusswaffenrelevante Informationen bei Fällen häuslicher Gewalt sowie bei Tötungsdelikten im häuslichen Bereich standardisiert, vollständig und einheitlich erfassen und dokumentieren».

II. Begründung

Unter Bezug auf den Bericht des Bundesrats vom 10. Dezember 2021 «Tötungsdelikte an Frauen im häuslichen Umfeld: Ursachen und Massnahmen» in Erfüllung des Postulates 19.3618 (der sich auf eine im Auftrag des EBG erstellte Studie von Silvia Staubli, Nora Markwalder und Simone Walser «Ursachen von Tötungsdelikten innerhalb der Partnerschaft» von Dezember 2021 stützt) weist die Autorin der Motion u. a. darauf hin, dass «[...] zwischen 2011 und 2020 über die Hälfte aller Tötungsdelikte im familiären oder partnerschaftlichen Kontext begangen [wurden], wobei rund 90% der Opfer in Partnerschaftstötungen Frauen waren» und dass «Schusswaffen mit 31% das häufigste Tatmittel bei vollendeten Tötungsdelikten im häuslichen Bereich darstellen [...]».

Sie erklärt zudem, dass der Bericht «[...] den Waffenbesitz ausdrücklich als zentralen situativen Risikofaktor für Tötungsdelikte im häuslichen Bereich [bezeichnet] und [...] die Reduktion der Verfügbarkeit von Schusswaffen sowie eine verbesserte Risikoanalyse [empfiehlt]». Sie weist darauf hin, dass beide Massnahmen voraussetzen, dass «schusswaffenrelevante Informationen bei häuslicher Gewalt und bei Tötungsdelikten vollständig, einheitlich und schweizweit vergleichbar erfasst werden». Sie stellt fest, dass «schusswaffenrelevante Informationen bei diesen Delikten heute nicht systematisch erfasst [werden]», u. a. was die Frage der Legalität oder des Ursprungs der Waffe angeht, obwohl zentrale Präventionsmassnahmen standardisierte Grundlagen benötigen.

III. Stellungnahme des Bundesrats

In seiner Stellungnahme vom 11. Februar 2026 beantragt der Bundesrat die Annahme der Motion.

IV. Frühere parlamentarische Vorstösse in Bezug auf dasselbe Thema

Im Jahr 2025 wurden auch eine parlamentarische Initiative 25.461 «Prävention von Schusswaffentötungen in Partnerschaften. Einziehung von Schusswaffen bei konfliktbehafteten Trennungen oder bei Gewaltanwendung» und eine Motion 25.3897 «Die Prävention gegen häusliche Schusswaffentötungen stärken» auf Bundesebene eingereicht, um zur Prävention von Tötungsdelikten mit Schusswaffen im häuslichen Bereich den Besitz der Schusswaffen zu begrenzen (vgl. Newsletter 2025#3). Diese Vorstösse haben sich auf die im Auftrag des eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) erstellte Studie von Simone Walser und Nora Markwalder «Tötungsdelikte mit Schusswaffen im häuslichen Bereich» von Februar 2025 gestützt. Der Bundesrat hat ebenfalls die Annahme der Motion 25.3897 beantragt.

Direkter Zugang zur Motion (https://www.parlament.ch)
Für andere parlamentarische Vorstösse zur Bekämpfung der Femizide, inkl. im häuslichen Bereich, vgl. unseren Newsletter 2025#4 und diesen Newsletter.